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AGB

AGB

Stand: 24.08.2020

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Verträge über Lieferungen, Leistungen und Angebote unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf von ihm verwandte Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch uns.
1.4 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d § 14 BGB

§ 2 Angebot- und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2 Angaben und Maße, Gewichte oder andere Leistungsdaten sowie Abbildungen insbesondere auf unseren Internetseiten oder Katalogen/ Prospekten sind ebenfalls unverbindlich, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Preise

3.1 Die in unseren Preislisten und im Online- Shop angegebenen Preise gelten in EURO, enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht und sind freibleibend. Maßgebend sind die jeweils zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Listen- und Tagespreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Bei späterer Beschränkung des vereinbarten Lieferumfangs durch den Käufer wird der Preis angemessen nachkalkuliert.

§ 4 Lieferungen

4.1 Wir liefern ohne Mindestauftragswert.
4.2 Die Auslieferung der Ware erfolgt im Regelfall durch Spediteure und Paketdienste.
4.3 Bestellungen zur Lieferung nach Deutschland und Österreich gehen generell ab einem
Warenwert von *EUR 150 ,- netto per Paketdienst (Standardversand) oder *EUR 650,- netto per Spedition
(Standardversand) frei Haus zum Käufer.
4.4 Ausnahmen zu den Frei-Haus Grenzen und Weiteres zu unseren Lieferbedingungen siehe https://www.confis-express.de/html/versand-und-lieferbedingungen/
Mehrkosten für Lieferungen zu Wunsch- oder Fixterminen, Express o.ä. trägt der Käufer.
Informationen zu den anfallenden Logistikkosten erhalten Sie auf Anfrage oder im Zuge Ihrer Bestellung.
4.5 Die durch uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.6 Von uns nicht zu vertretende Liefer- und Leistungshindernisse wie insbesondere mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder- obliegenheiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.

§ 5 Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
5.2 Auf Wunsch und ausdrückliche Mitteilung des Kunden kann eine Versandversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt netto zu zahlen. Wir behalten uns vor, ggf. Abschlagszahlungen oder Anzahlungen zu beanspruchen.
6.2 Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Bei Schecks und Banklastschriften gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese eingelöst sind. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks sind wir nicht verpflichtet.
6.4 Bei der Lieferung von fest installierten Anlagen und Einbauten (z. B. Öfen, Kühl- & Tiefkühlanlagen o. ä.) ist die Zahlung fällig bei betriebsbereiter Übergabe; es sei denn, bei Auftragserteilung wurde ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart.
6.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

§ 7 Anspruchsgefährdung

7.1 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Kunde auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet.
7.2 Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.
7.3 Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Kunde mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen offenstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für den jeweils offenen Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei gelieferten Maschinen und Geräten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.5 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Erfolgt die Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Bei Warenerhalt ist die Vollständigkeit und Qualität der Lieferung vom Kunden sofort zu kontrollieren und auf dem Empfangsschein zu quittieren.
9.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Erhalt der Ware bei uns anzuzeigen, bei Frischwaren innerhalb von 24 Stunden.
9.3 Die auf den gelieferten Waren und/oder Rechnungen angegebenen Deklarations-, Verarbeitungs- und Lagervorschriften sind vom Kunden zu beachten.
9.4 Der Kunde hat sich vor der Weiterverarbeitung der gelieferten Waren davon zu überzeugen, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. Eine Haftung für eventuell entstehende Folgeschäden wird ausgeschlossen.
9.5 Bei Lieferung von Maschinen und Geräten übernehmen wir die vollständige Gewährleistung, die die einzelnen Hersteller den von ihnen gelieferten Maschinen und Geräten geben. Garantien – mit Ausnahme etwaiger vom Hersteller gewährten - werden nicht übernommen.
9.6 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Käufer trägt diejenigen Kosten, welche dadurch verursacht werden dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
9.7 Wir haften nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
9.8 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.9 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; im Fall der leichten Fahrlässigkeit ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.10 Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für arglistiges Verhalten, für das Bestehen einer Garantie sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz .
9.11 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.12 Die vorstehenden Ziffern gelten auch für Ansprüche, die der Kunde aus übergegangenem Recht geltend macht.
9.13 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
9.14 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den 9.1 bis 9.13 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.15 Die Begrenzung nach 9.14 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.16 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Umsetzung Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir garantieren, dass unsere Lieferanten die Registrierung gesetzeskonform abgeschlossen haben. Das Herstellungsregister bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist öffentlich, wodurch jeder Lieferant und Kunde dieses einsehen kann und somit eine völlige Transparenz möglich ist (www.verpackungsregister.org).

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Ulm; wir sind jedoch berechtigt, den Schuldner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.



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Letzte Aktualisierung | 28.03.2024 um 02:33 Uhr
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